Brandschutzkonzepte oder Brandschutznachweise stellen eine ganzheitliche, also vollständige Beurteilung eines Gebäudes oder Bauvorhabens dar.
Jedoch nicht immer ist eine ganzheitliche Beurteilung erforderlich. Brandschutztechnische Stellungnahmen beschränken sich daher auf ausgewählte Fragestellungen, z.B. auf die Überprüfung der Flucht- und Rettungswege.
Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren dienen brandschutztechnische Stellungnahmen nicht selten der Unterstützung der Entscheidungsfindung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, z.B. wenn ein Brandschutzkonzept nicht erforderlich ist, jedoch Unklarheiten zu einzelnen Fragestellungen bestehen.
Auch hier stehen wir auf Wunsch gerne beratend zur Verfügung.