Die Entwurfsplanung
Werden die wesentlichen Anforderungen des Vorbeugenden Brandschutzes bereits in der frühen Entwurfsphase berücksichtigt, kann die Entwurfsplanung nahezu gleitend, also ohne das größere Umplanungen erforderlich werden, in die Genehmigungsplanung überführt werden, die dann die Grundlage für ein Brandschutzkonzept bzw. für einen Brandschutznachweis bildet.
Das spart Zeit und Kosten. Zudem wird sichergestellt, dass die Entwurfsplanung, zumindest aus brandschutztechnischer Sicht, im Wesentlichen genehmigungsfähig ist.
Zu diesem Zweck bieten wir Bauherren und Entwurfsverfassern bereits die frühe beratende Begleitung der Entwurfsplanung an.
Die Werkplanung
Nach der Aufstellung des Brandschutzkonzeptes bzw. des Brandschutznachweises auf Basis der Genehmigungsplanung erfolgt die Werkplanung (Ausführungsplanung).
Im Rahmen der Werkplanung treten häufig Detailfragen zum Vorbeugenden Brandschutz auf. Werden diese bereits im Rahmen der Ausführungsplanung geklärt, so ist das Risiko, dass im Rahmen der Ausführung Fehler auftreten, die dann bei der Bauüberwachung oder noch schlimmer erst bei der Schlussaufnahme festgestellt werden, deutlich geringer.
Zu diesem Zweck bieten wir auch die beratende Begleitung der Werkplanung an.