Gemäß den technischen Prüfverordnungen der Bundesländer oder auf Basis von Festlegungen in Sonderbauvorschriften, etc. müssen sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen, wie z.B. Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, aber auch Rauchabzugsanlagen i.d.R. vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und regelmäßig wiederkehrend durch bauaufsichtlich (staatlich) anerkannte Prüfsachverständige geprüft werden.
Die Aufgabe des Prüfsachverständigen besteht darin,
1. die Übereinstimmung der Ausführung mit den Auflagen aus der Baugenehmigung bzw. mit den Festlegungen im genehmigten Brandschutzkonzept zu überprüfen und zu bestätigen sowie
2. die Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu überprüfen und zu bestätigen.
In seiner Eigenschaft als bauaufsichtlich (staatlich) anerkannter Prüfsachverständiger für Rauchabzugsanlagen bietet der Büroinhaber die erforderlichen Prüfungen von Rauchabzugsanlagen auf Wunsch in allen Bundesländern an.