Das Bauordnungsrecht stellt in unterschiedlichen Gesetzen, Verordnungen oder technischen Baubestimmungen Anforderungen an die Rauchabführung.
Dabei bietet das Bauordnungsrecht zum Teil die Möglichkeit zwischen verschiedenen Varianten zu wählen (z.B. Industriebaurichtlinie).
Wir ermitteln die für das konkrete Bauvorhaben günstigste Variante, projektieren z.B. natürliche Rauchabzugsanlagen, entweder auf Basis der im Bauordnungsrecht zum Teil enthaltenen Pauschalansätze (z.B. IndBauRL) oder auf Basis der DIN 18232-2 und begleiten die Ausschreibung.
Für die Fälle, bei denen die im Bauordnungsrecht enthaltenen Pauschalansätze oder die Anwendung anerkannter Regeln der Technik nicht zielführend erscheinen, räumt der Gesetzgeber zum Teil die Möglichkeit ein, für den Nachweis der ausreichenden Entrauchung, Methoden des Brandschutzingenieurwesens anzuwenden.
Auf Basis verifizierter und anerkannter Simulationsprogramme (Zonen- und Feldmodelle) dimensionieren wir auf Wunsch eine maßgeschneiderte Entrauchung.
Auf Wunsch stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.