Für die Abschätzung ihres Risikos führen Sachversicherer im Rahmen der Feuer- und Feuer-Betriebsunterebrechungsversicherung so genannte versicherungstechnische Risikobeurteilungen durch. Diese erfolgen in der Regel auf Basis einer Betriebsbegehung durch einen Brandschutzingenieur des Versicherers.
Da die gesetzlichen Anforderungen primär dem Personenschutz dienen und ein Sachversicherer naturgemäß primär den Sachwertschutz im Fokus hat, ergibt eine versicherungstechnische Risikobeurteilung nicht selten Anforderungen, die über die gesetzlichen hinaus gehen.
Freie Brandschutzingenieure oder -sachverständige können in diesen Fällen i.d.R. nicht kompetent beraten, da ihnen die einschlägigen Erfahrungen fehlen.
Auf Grund einer einschlägigen Berufserfahrung von mehr als 15 Jahren in der versicherungstechnischen Risikobeurteilung bei einem deutschen Sachversicherer (F und FBU) sind wir jedoch in der Lage Forderungen eines Sachversicherers kompetent zu bewerten und zu beurteilen, ob diese aus Sicht der Sachversicherung tatsächlich zielführend und angemessen sind oder nicht.
Gerne begleiten wir daher Begehungen durch den Sachversicherer oder vermitteln im Anschluss an solche.