Bei Sonderbauten gehört zu den Bauantragsunterlagen i.d.R. ein Brandschutzkonzept bzw. ein Brandschutznachweis, welches bzw. welcher die erforderlichen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen objektbezogen textlich festlegt und beschreibt.
Zur Visualisierung des Brandschutzkonzeptes hat es sich bewährt insbesondere die baulichen Brandschutzmaßnahmen des Brandschutzkonzeptes (z.B. Anforderungen an Wände und Türen) in die Genehmigungspläne zu übertragen. Diese Pläne werden Brandschutzpläne genannt und sind Bestandteil des Brandschutzkonzeptes.
Dabei dient das Brandschutzkonzept bzw. der Brandschutznachweis lediglich der Unterstützung der Entscheidungsfindung der zuständigen Baugenehmigungsbehörde und ist erst nach Genehmigung durch diese Bestandteil der Baugenehmigung und somit verbindlich.
In der Baugenehmigung kann die zuständige Genehmigungsbehörde durchaus Ergänzungen bzw. vom Brandschutzkonzept abweichende Anforderungen formulieren (i.d.R. in der Rubrik „Nebenbestimmungen“). Daher empfiehlt es sich grundsätzlich die Baugenehmigung unmittelbar nach Eingang auf vom Brandschutzkonzept abweichende „Nebenbestimmungen“ oder Ergänzungen zu prüfen.
Auch hier stehen wir auf Wunsch gerne beratend zur Verfügung.